Häufig gestellte Fragen - FAQ
Seit 40 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Bereich der Arbeitsbühnenvermietung. Häufige Fragen finden Sie hier:
Seit 40 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Bereich der Arbeitsbühnenvermietung. Häufige Fragen finden Sie hier:
Was kostet einen Hebebühne?
Der Mietpreis variiert je nach Gerätetyp, Mietdauer und Einsatzort (eventuell anfallende Transportkosten). Gerne klären wir mit Ihnen ab, welches Gerät am besten für Ihren Einsatz passt, um Ihnen dann Ihr individuelles Angebot erstellen zu können.
Welche Bühne brauche ich?
Sie können sich bei einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Wichtig sind Angaben wie die maximale Höhe, die Entfernung zum Objekt, das Gewicht und der Untergrund. Auch eine E-Mail anfrage ist hier möglich. Wenn sie das angegebene Formular ausfüllen, können wir ein passendes Gerät für Sie anbieten.
Wie kommt die Bühne zu mir / zum Einsatzort?
Mit geeignetem Führerschein, Zugfahrzeug bzw. Transportfahrzeug können Sie gerne die Hebebühne oder den Minikran bei uns abholen. Alternativ bieten wir auch Transporte durch unser Personal an. Die Transportkosten variieren je nach Einsatzort und Gerätetyp.
Was müssen wir wissen?
Wir benötigen Informationen über die Arbeitshöhe, seitliche Reichweite (wie weit ist das Objekt vom Aufstellort entfernt?), Untergrund des Aufstellortes, Einsatzort, Einsatzdauer und mögliche Hindernisse
(beengte Zufahrtswege, Vordächer, etc.).
Außerdem müssen wir wissen, ob Sie die Bühne selbst bedienen möchten und ob Sie diese selbst bei uns abholen wollen.
Wer darf eine Hebebühne bedienen?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmer seine Mitarbeiter im Rahmen Ihrer Tätigkeiten fortlaufend zu schulen. Dazu gehört für Betriebe, die Arbeitsbühnen und/oder Mini-/Anhängerkrane mit eigenem Personal einsetzen, eben auch diese Schulung nach DGUV 308-008 (ehemals BGG 966 / BGR 500). Im privaten Bereich ist dieser Bedienerausweis nicht verpflichtend. Mehr zu unseren Schulungen
Trotz gründlicher Information, gibt es Schwierigkeiten bei meinem Einsatz. Was soll ich machen?
Sollte der Einsatz der Hebebühne oder des Minikrans bei Ihnen besondere Herausforderungen erfüllen müssen, können Sie gerne einen Termin zur Besichtigung mit uns vereinbaren. Anschließend können wir Ihr unverbindliches Angebot erstellen.
Wie lange darf ich arbeiten?
Je nach Gerätetyp gibt es unterschiedliche Staffelungen. 1/2-Tagsmieten, soweit für das Gerät vorgesehen, gelten von 07:00 - 12:00 Uhr oder von 13:00 - 18:00 Uhr. Ein ganzer Tag gilt für einen Zeitraum von 10 Stunden. Auch Nachteinsätze sind möglich. Mehrschichtbetrieb ist allerdings mit den Listenpreisen nicht erlaubt!
Ich möchte die Bühne nicht selbst bedienen. Was tun?
Einige Gerätetypen bieten wir auch Stundenweise mit Bedienpersonal an. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren. Selbstverständlich greifen wir Ihnen auch zur Hand, sollte mal kurz etwas gehalten oder gehoben werden. Abgerechnet werden mindestens 2 Stunden vor Ort und anschließend jede angefangene 1/2 Stunde. Transportkosten bzw. -zeiten und Treibstoff fallen gesondert an.
Welche Geschäftsbedingungen gelten? (AGB)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Mietbedingungen können Sie hier nachlesen. Außerdem können Sie sich auch die Kurzfassung anzeigen lassen.