Häufig gestellte Fragen rund um den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen
Was ist der DGUV Grundsatz 308-008?
Der DGUV Grundsatz 308-008 legt die Anforderungen an die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen fest. Er dient als Leitfaden für die theoretische und praktische Schulung, um einen sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen zu gewährleisten.
Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich sowie geistig geeignet sind und eine entsprechende Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 erfolgreich absolviert haben. Zudem müssen sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt werden.
Ist der Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen gesetzlich vorgeschrieben?
Obwohl der DGUV Grundsatz 308-008 keine gesetzliche Verpflichtung darstellt, wird die Ausbildung nach diesem Standard empfohlen. Arbeitgeber können davon ausgehen, dass Beschäftigte ausreichend qualifiziert sind, wenn sie erfolgreich an einer solchen Qualifizierung teilgenommen haben. Unternehmer erfüllen damit die gesetzliche Schulungspflicht und vermeiden persönliche Haftungsrisiken im Schadenfall. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft bei Unfällen ohne Ausbildung eventuell keine Kosten übernehmen.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen?
Die Dauer der Ausbildung hängt vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes ab. In der Regel beträgt sie mindestens einen Tag. Dabei kann die Theorie separat online geschult werden und der Kurs somit auf ca. 2x 1/2 Tag aufgeteilt werden.
Welche Inhalte werden in der Ausbildung vermittelt?
Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Theoretisch werden rechtliche Grundlagen, Aufbau und Funktion verschiedener Hubarbeitsbühnen sowie Sicherheitsvorschriften vermittelt. Praktisch werden Bedienung, Wartung und Notfallmaßnahmen geübt.
Wie lange ist der Bedienerausweis gültig?
Der Bedienerausweis ist unbegrenzt gültig. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Bediener jährlich zu unterweisen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.